Eine Heizungswartung zahlt sich langfristig immer aus
In der EnEV (Energieeinsparverordnung) aus dem Jahr 2009 im § 11 Absatz 3 ist festgelegt, dass die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage zu den Pflichten eines jeden Betreibers einer Heizungs- und Warmwasseranlage gehört. Sollten solche Überprüfungen unregelmäßig gemacht bzw. vernachlässigt werden, erlöschen zum einen die Garantieansprüche der Anlagenhersteller, zum anderen ist im Schadensfall von einer vollständigen Haftung für verursachte Schäden auszugehen.
Gerade bei den langjährigen Garantien auf Heizungsanlagen, sollte eine jährliche Wartung vorliegen, um im Schadensfall Garantieansprüche geltend machen zu können.
Weitere Gründe für eine regelmäßige Heizungswartung Auszug EnEV 2009 § 11 Absatz 3 - Aufrechterhaltung der energetischen Qualität (3) Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind vom Betreiber sachgerecht zu bedienen. Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher Anlagen sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich.
Die Lebensdauer der Heizungsanlage steigt erheblich an.
Die Mieter der Wohngebäude leben sicherer.
Eine Energieersparnis von bis zu fünfzehn Prozent lässt sich bei einer optimal eingestellten Heizungsanlage sparen:
Sie sparen sehr viel Geld.
Sie schonen die Umwelt durch weniger Schadstoffemissionen.
Sie beugen Schäden an der Heizungsanlage vor und schützen sich so vor hohen Investitionen durch zu spät veranlasste Reparaturen.
Eine periodische Wartung lohnt sich in jedem Fall. Damit keine der regelmäßigen Wartungen vergessen wird, empfiehlt es sich, einen langfristigen Wartungsvertrag bei uns abzuschließen.
Nur so können Sie sicher sein, dass alle Einstellungen korrekt, alle Komponenten sicher geprüft und alle Leistungen ordnungsgemäß dokumentiert werden.